Allgemeine Geschäftsbedingungen

ATB – Das Teamprinzip
Stand 06/2020

Allgemeine Trainingsbedingungen Individualtraining

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Trainingsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Verbrauchern und Frau Astrid Knizia – nachfolgend auch „die Trainerin“ genannt -, Das Teamprinzip, Kapitelacker 23 in 45141 Essen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Abschluss von Rechtsgeschäften
(1) Sämtliche von der Trainerin ausgeschriebenen Leistungen stellen eine Aufforderung zur Unterbreitung eines Angebots zum Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem die Trainerin das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss/die Anmeldung des Kunden per E-Mail, telefonisch oder persönlich annimmt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Trainerin bietet folgende Leistungen an.
– Ein kostenloses Vorgespräch von 15min. (telefonisch, persönlich, online)
– Ausführliche Anamnese
– Einzelstunden
– Online Coaching
– Training vor Ort bei den Kunden zu Hause
– Training an wechselnden öffentlichen Orten
– Training auf dem von der Trainerin gemieteten Trainingsplatz
(2) Der konkrete Inhalt und Gegenstand der Vereinbarung und des Trainings ergeben sich aus den von den Kunden im Rahmen des Erstgesprächs, vor dem Erstgesprächs oder im Verlauf des Trainings angegebenen Themen.
(3) Insbesondere bietet die Trainerin die Vorbereitung auf die Verhaltensprüfung (sog. Wesenstest) an, die nach § 5 Abs. 3 S. 3 LHundG NRW iVm § 3 DVO LHundG NRW von einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde bzw. einem entsprechend anerkannten Sachverständigen/einer entsprechend anerkannten sachverständigen Stelle abgenommen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verhaltensprüfung nicht von der Trainerin abgenommen wird.
(4) Bei Hunden, die sich der vorgenannten Verhaltensprüfung unterziehen müssen und die nicht älter als 15 Monate (laut § 3 Abs. 5 DVO LHundG NRW in der aktuellen Fassung) sind, kann auf Antrag des Hundehalters durch die zuständige Behörde die vorläufige Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wobei regelmäßige Voraussetzung für diese vorläufige Befreiung ist, dass sich der Hundehalter zu der regelmäßigen Teilnahme des Trainings bei einer gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8f) TierSchG zertifizierten Trainerin verpflichtet.
(5) Die Trainerin ist berechtigt im Rahmen des in § 3 (4) der Allgemeinen Trainingsbedingungen genannten Antragsverfahrens zur vorläufigen Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht eine entsprechende Empfehlung zur vorläufigen Befreiung auszusprechen, es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei lediglich um eine Empfehlung handelt und über den Antrag auf vorläufige Befreiung ausschließlich von der zuständigen Behörde beschieden wird. Ein Anspruch gegen die Trainerin auf Erteilung einer entsprechenden Empfehlung besteht zu keinem Zeitpunkt.
(6) Der Trainingserfolg ist von einer Vielzahl von beeinflussbaren, jedoch auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig. Es wird daher darauf hingewiesen, dass ein Trainingserfolg dahingehend, als dass der Hund/die Hunde das von dem/den Kunden gewünschte Wunschverhalten auf jeden Fall zeigt und/oder ein unerwünschtes Verhalten auf keinen Fall (mehr) zeigt, nicht von der Trainerin geschuldet wird. Im Übrigen ist der Trainingserfolg u.a. davon abhängig, dass die von den Kunden der Trainerin notwendigen Informationen vollständig und richtig sind und insbesondere die empfohlenen und angeleiteten Trainingsmethoden und Übungen entsprechend der jeweiligen Trainingsempfehlung eingehalten werden. Die Kunden verpflichten sich daher zur aktiven Mitarbeit.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Die Teilnahme am Training erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Anwesenheit der Trainerin entbindet die Kunden sowie sämtliche Personen, die das Mensch-Hund-Team in den Trainingseinheiten begleiten, in keinem Fall von der ihnen stets obliegenden Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht für den geführten Hund. Der Hund ist – es sei denn, die Trainingssituation erfordert etwas anderes – ausnahmslos an der Leine zu führen. Den Anordnungen der Trainerin ist im Hinblick auf die Sicherheit von Menschen und anderen Hunde unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Die Kunden sind verpflichtet, den von ihnen geführten Hund ordnungsgemäß anzumelden und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Beides hat der Kunde vor Vertragsschluss vorzuweisen.
(3) Soweit die Leistung der Trainerin in der Vorbereitung auf die im LHundG geregelte Verhaltensprüfung besteht und/oder Kunden mit Hunden, die unter § 3 LHundG und/oder § 10 LHundG fallen, bei der Trainerin das Training beginnen wollen, ist zwingende Voraussetzung für den Vertragsabschluss und den Trainingsbeginn, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und sämtliche behördlich erteilte Auflagen erfüllt sind. Die Kunden sind zum entsprechenden Nachweis verpflichtet. Auch ist Voraussetzung, dass die Kunden eine den Anforderungen des § 5 Abs. 5 LHundG genügende Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch diese ist vor Vertragsschluss und/oder Trainingsbeginn nachzuweisen.
(4) Das Training richtet sich nach dem individuellen Trainingsstand und den individuellen Möglichkeiten des Mensch-Hund-Teams unter Berücksichtigung der Rasse, des Alters, des Geschlechtes, den körperlichen Voraussetzungen und der etwaigen Verhaltensauffälligkeit des Hundes.
(5) Das Training findet an wechselnden Orten statt, wobei diese entsprechend dem Trainingsthema gewählt werden. Die städtischen und/oder kommunalen Vorschriften der Trainingsorte sind jedenfalls einzuhalten.
(5) Das Training im Außenbereich mit läufigen Hündinnen erfolgt in Absprache mit der Trainerin. Die Halter haben die Trainerin über Erkrankungen gleich welcher Art und/oder Besonderheiten des Hundes vor dem Training zu informieren.
(6) Ein gültiger Impfschutz wird vorausgesetzt.
§ 5 Preise, Absage
(1) Es gelten die auf der Homepage der Trainerin ausgewiesenen Preise für einzeln buchbare Individualtrainingsstunden, 5er- und 10er-Karten für das Individualtraining und Monatspakete, wobei letztere eine bestimmte Anzahl an Trainingsstunden in einem auf der Homepage ausgewiesenen Zeitraum und Turnus (wöchentlich, zweiwöchentlich etc.) beinhalten.
(2) Je nach Thema wird die Trainerin im Rahmen des Erstgesprächs und/oder der ersten Trainingsstunde darauf hinweisen, dass zur Bearbeitung des jeweiligen Themas eine Mindestanzahl an Trainingsstunden, der Erwerb einer 5er- oder 10er-Karte für das Individualtraining oder die Buchung eines der von der Trainerin angebotenen Monatspakete erforderlich ist.
(3) Die mit der 5er- bzw. 10er-Kurskarte erworbene Anzahl an Individualtrainings ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten für die 5er-Karte und innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten für die 10er-Karte nach Erwerb der Kurskarte zu absolvieren. Grund für die zeitliche Limitierung auf 5 bzw. 10 Monate ist, dass bei Individualtrainings in erheblich unregelmäßigen Abständen ein Fortschritt nicht zu erwarten ist.
(4) Anfahrt der Trainerin zum Wohnort des Kunden sowie den Trainings im Außenbereich bis zu einem Radius von 10 km um den Wohnort der Trainerin herum erfasst. Bei Trainings außerhalb dieses Radius fallen Fahrtkosten iHv € 0,30* pro gefahrenen Kilometer an.
(5) Datum und Uhrzeit des Trainings werden mit den Kunden individuell vereinbart. Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt nach erbrachter Leistung in bar oder per Überweisung auf das Konto der Trainerin.
(6) Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur anteiligen Rückforderung der Vergütung. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Trainings muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird das Training voll berechnet.
(7) Bei durch dem/den Kunden verschuldeten vorzeitigen Abbruch der Trainingsstunde werden bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Trainerin an der von ihr zu erbringenden Leistung ein Zurückbehaltungsrecht.
§ 6 Haftung
(1) Die Trainerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt. Sämtliche Begleitpersonen, die an einer Trainingsstunde teilnehmen, sind von dieser Haftungsregelung erfasst.
(2) Für sämtliche Schäden, die durch die trainierten Hunde verursacht werden, haftet der Hundehalter und/oder Eigentümer des Hundes. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
(3) Für sämtliche Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung von Trainingsvorschlägen, sei es an Rechtsgütern Dritter oder an Rechtsgütern des Kunden, entstehen, haftet der Kunde selbst.
§ 7 Urheberrecht
Trainingszusammenfassungen, Anleitungen, Handouts, Skripte, sonstige Materialien, Videos und Fotos, die dem Kunden im Rahmen des Trainings ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 8 Datenschutz
Die von dem Kunden angegeben personenbezogenen Daten werden von der Trainerin gespeichert und allein zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Auf die separat auszuhändigende Einwilligungserklärung gemäß den Vorschriften der DSGVO wird verwiesen.
§ 9 Individualabreden
Von diesen Allgemeinen Trainingsbedingungen und der geschlossenen Trainingsvereinbarung können die Trainerin und der Kunde/die Kunden abweichende Individualabreden in Textform treffen. Diese sind dann gegenüber den Allgemeinen Trainingsbedingungen vorrangig.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Trainingsbedingungen und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Allgemeine Kursbedingungen für das Gruppentraining

§ 1 Vertragsinhalt und Zustandekommen des Vertrags
(1) Inhalt und Gegenstand des Vertrags ergeben sich aus der Ausschreibung.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem die Trainerin das Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss/die Anmeldung des Kunden per E-Mail, telefonisch oder persönlich bestätigt.
(3) Die Mindest- und Höchstteilnehmerzahl bei geschlossenen Kursen ist 4-6 teilnehmende Mensch-Hund-Teams.
(4) Die Mindest- und Höchstteilnehmerzahl bei offenen Kursen ist 3-6 teilnehmende Mensch-Hund-Teams.
(5) Die Parteien schließen einen Dienstvertrag. Seitens der Trainerin sind dem Thema und der Ausschreibung entsprechende Übungen anzuleiten und Verhaltensempfehlungen zu geben. Der Trainingserfolg und das Erreichen des Kursziels sind von einer Vielzahl von beeinflussbaren, jedoch auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig. Es wird daher darauf hingewiesen, dass ein Trainingserfolg dahingehend, als dass der Hund/die Hunde das von dem/den Kunden gewünschte Wunschverhalten auf jeden Fall zeigt, nicht von der Trainerin geschuldet wird. Im Übrigen ist der Trainingserfolg davon abhängig, dass die empfohlenen und angeleiteten Trainingsmethoden und Übungen entsprechend der jeweiligen Trainingsempfehlung eingehalten werden.
§ 2 Hinweis-, Informations- und Verkehrssicherungspflicht des Kunden/der Kunden
(1) Die Teilnahme am Kurs erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Anwesenheit der Trainerin entbindet die Kunden sowie sämtliche Personen, die das Mensch-Hund-Team in dem Kurs begleiten, in keinem Fall von der ihnen stets obliegenden Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht für den geführten Hund. Der Hund ist – es sei denn, die Trainingssituation erfordert etwas anderes – ausnahmslos an der Leine zu führen. Den Anordnungen der Trainerin ist im Hinblick auf die Sicherheit von Menschen und anderen Hunde unverzüglich Folge zu leisten.
(2) Die Kunden sind verpflichtet, den von ihnen geführten Hund ordnungsgemäß anzumelden und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Beides hat der Kunde vor Vertragsschluss vorzuweisen.
(3) Soweit Kunden mit sog. Listenhunden an den Gruppentrainings teilnehmen, ist zwingende Voraussetzung für den Vertragsabschluss und den Trainingsbeginn, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und sämtliche behördlich erteilte Auflagen erfüllt sind. Die Kunden sind zum entsprechenden Nachweis verpflichtet. Auch ist Voraussetzung, dass die Kunden eine den Anforderungen des § 5 Abs. 5 LHundG genügende Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch diese ist vor Vertragsschluss und/oder Trainingsbeginn nachzuweisen.
(4) Das Training findet an wechselnden Orten und/oder dem von der Trainerin gemieteten Trainingsplatz statt, wobei der Trainingsort entsprechend dem Trainingsthema gewählt wird. Die städtischen und/oder kommunalen Vorschriften der Trainingsorte sind jedenfalls einzuhalten. Auch sind von den Kunden die Vorschriften/Vorgaben und Gebote einzuhalten, die auf dem von der Trainerin angemieteten Trainingsplatz gelten.
(5) Das Training im Außenbereich mit läufigen Hündinnen erfolgt in Absprache mit der Trainerin. Die Halter haben die Trainerin über Erkrankungen gleich welcher Art und/oder Besonderheiten des Hundes vor dem Training zu informieren.
(6) Ein gültiger Impfschutz wird vorausgesetzt.
§ 3 Preise, Ausfall und Absage bei geschlossenen Kursen
(1) Es gelten die auf der Homepage der Trainerin ausgewiesenen Preise.
(2) Die Gebühren sind spätestens vierzehn Tage vor Kursbeginn auf das auf der Rechnung mitgeteilte Konto zu überweisen, wobei die Rechnung per E-Mail an den Kunden versendet wird.
(3) Die Zahlung der Gebühr in Raten ist nach Absprache mit der Trainerin nach entsprechender Einzelvereinbarung möglich.
(4) Stellt sich nach Zustandekommen des Vertrags, jedoch vor Kursbeginn heraus, dass der Kunde den Kurs nicht beginnen kann, so kann er seinen Platz in dem ausschließlich mit Einwilligung der Trainerin an einen Dritten vergeben. Sollte kein Ersatzteilnehmer gefunden werden, hat der Kunde nur dann einen Anspruch auf Erstattung der hälftigen Kursgebühr, wenn er spätestens eine Woche vor Kursbeginn absagt. Erfolgt die Absage durch den Teilnehmer weniger als eine Woche vor Kursbeginn, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Trainerin ein Schaden nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist.
(5) Bei Absage oder Ausfall des Kurses aus Gründen, die die Trainerin zu vertreten hat, oder für den Fall, dass der Kurs aufgrund einer etwaig nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommen sollte, wird die Kursgebühr in voller Höhe erstattet.
(6) Sollte der Kunde einen von mehreren Kursterminen oder mehrere Kurstermine nicht wahrnehmen können oder den Kurs vorzeitig abbrechen, wird die Kursgebühr nicht erstattet, da bei einem bereits laufenden Kurs aufgrund des aufeinander aufbauenden Kursinhaltes ein Ersatzteilnehmer nicht sinnvoll eingebunden werden kann.
(7) Bei Zahlungsverzug hat die Trainerin an der von ihr zu erbringenden Leistung ein Zurückbehaltungsrecht.
§ 4 Preise, Ausfall und Absage bei offenen Kursen/Kurskarten
(1) Bei allen angegebenen Preisen für Kurse und Kurskarten handelt es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 19 UstG.
(2) Die Kunden können 5er- und 10er-Kurskarten bei der Trainerin erwerben. Die 5er- und 10er-Karten gelten für die Teilnahme an den in § 1 (4) dieser Kursbedingungen genannten offenen Kurse. Das Entgelt für den die Kurskarten hat der Kunde spätestens zum ersten Gruppentermin in bar oder per Überweisung an die Trainerin zu zahlen, wobei auch hier die Rechnung per E-Mail an den Kunden versendet wird.
(3) Die Zahlung der Kursgebühr in Raten ist nach Absprache mit der Trainerin nach entsprechender Einzelvereinbarung möglich.
(4) Die mit der 5er- bzw. 10er-Kurskarte erworbene Anzahl an Gruppentrainings ist innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten für die 5er-Karte und innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten für die 10er-Karte nach Erwerb der Kurskarte zu absolvieren. Grund für die zeitliche Limitierung auf 3 bzw. 6 Monate ist, dass bei einer Teilnahme am Gruppentraining in erheblich unregelmäßigen Abständen ein Fortschritt nicht zu erwarten ist.
(5) Stellt sich nach Erwerb der Kurskarte, jedoch vor Kursbeginn heraus, dass der Kunde den Kurs auf nicht absehbare Zeit nicht beginnen kann, so kann er seine Karte ausschließlich mit Einwilligung der Trainerin an einen Dritten vergeben.
(6) Bei Zahlungsverzug hat die Trainerin an der von ihr zu erbringenden Leistung ein Zurückbehaltungsrecht.
§ 5 Haftung
(1) Die Trainerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt. Sämtliche Begleitpersonen, die an einer Kursstunde teilnehmen, sind von dieser Haftungsregelung erfasst.
(2) Für sämtliche Schäden, die durch die Hunde und/oder den Kunden verursacht werden, haftet der Hundehalter und/oder Eigentümer des Hundes bzw. der Kunde selbst. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
(3) Für sämtliche Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung von Trainingsvorschlägen, sei es an Rechtsgütern Dritter oder an Rechtsgütern des Kunden, entstehen, haftet der Kunde selbst.
(4) Die Trainerin ist berechtigt, Mensch-Hund-Teams von der weiteren Teilnahme an dem Kurs auszuschließen, wenn diese den Trainingserfolg anderer Kursteilnehmer erheblich beeinträchtigt. Auch ist die Trainerin berechtigt, Kunden von dem Kurs auszuschließen, wenn diese Dritte gefährden oder der Kunde wiederholt in einer Weise auf den Hund einwirkt, die mit dem Trainingskonzept nicht vereinbar ist und/oder tierschutzrelevant ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Anweisungen der Trainerin wiederholt nicht Folge leistet. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht bei Ausschluss nicht.
§ 6 Urheberrecht
Trainingszusammenfassungen, Anleitungen, Handouts, Skripte, sonstige Materialien, Videos und Fotos, die dem Kunden im Rahmen des Kurses ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 7 Datenschutz
Die von dem Kunden angegeben personenbezogenen Daten werden von der Trainerin allein zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert und verarbeitet. Auf die separat auszuhändigende Einwilligungserklärung gemäß den Vorschriften der DSGVO wird verwiesen.
§ 8 Individualabreden
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geschlossenen Kursvereinbarung können die Trainerin und der Kunde abweichende Individualabreden in Textform treffen. Diese sind dann gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder seine Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.