Der Sachkundenachweis für Listenhunde in NRW

von | Jul 12, 2020 | 0 Kommentare

REINE FLEIßARBEIT!

Der Sachkundenachweis für „gefährliche Hunde“ ist die Grundvoraussetzung, um einen sogenannten Listenhund (Hunde gem. § 3 I,II Landeshundegesetz NRW) überhaupt spazieren führen zu können. Selbst wenn Du also den Listenhund Deines Bekannten ausführen möchtest, musst Du zwingend den „großen“ Sachkundenachweis haben.

Aber keine Sorge. Das ist alles keine Raketenwissenschaft.

Es gibt zwei verschiedene Sachkundenachweise. Den 20/40-Nachweis, welcher erforderlich ist, um Hunde auszuführen, die mindestens 20kg wiegen oder 40 cm Stockmaß haben und den Nachweis für „gefährliche Hunde“, welcher erforderlich ist, um mit einem Listenhund  zu gehen. Der 20/40-Nachweis kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle, oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

Die Sachkunde zum Führen von „gefährlichen Hunden“ kannst Du ausnahmslos beim Veterinäramt ablegen.

Die Sachkundeprüfung in NRW umfasst mindestes 30 Multiple-Choice Fragen, rund um das Thema Hund. Es müssen mindestens 2/3 der Fragen richtig beantwortet werden. Es gibt einen Fragenkatalog der Stadt Köln, mit dem Du Dich sehr gut auf die Prüfung vorbereiten kannst. Dieser umfasst 120 Fragen und sollte einfach auswendig gelernt werden. Der Veterinärtierarzt kann, darüber hinaus, auch eigene Sachfragen stellen.  Du kannst aber davon ausgehen, dass Du gut vorbereitet bist, wenn Du alle Fragen aus dem Bogen sicher beantworten kannst. Den Fragenkatalog findest Du hier.

Wenn Du mehr als 2/3 falsch beantwortet hast – keine Panik! In der Regel geht der Veterinär dann nochmal in ein Einzelgespräch, in dem Du Deine Antworten erklären und darlegen kannst. Denn unter uns: Einiges kann man durchaus auch anders sehen!

Übrigens sachkundig im Sinne des Gesetzes (Landeshundegesetz NRW) sind beispielsweise auch Jäger und Polizeihundeführer. Dies kann aber die Durchführungsverordnung der Gemeinde wiederum anders sehen.

Auch die Kosten für den Sachkundenachweis können, je nach Gemeinde, variieren. In Köln wird für den Sachkundenachweis z.B. eine Gebühr von 45 € berechnet.

Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.

Also nicht lange überlegen. Ran an die Fragen und los geht’s.

 

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