Der Sachkundenachweis für Listenhunde in NRW
REINE FLEIßARBEIT!
Der Sachkundenachweis für „gefährliche Hunde“ ist die Grundvoraussetzung, um einen sogenannten Listenhund (Hunde gem. § 3 I,II Landeshundegesetz NRW) überhaupt spazieren führen zu können. Selbst wenn Du also den Listenhund Deines Bekannten ausführen möchtest, musst Du zwingend den „großen“ Sachkundenachweis haben.
Aber keine Sorge. Das ist alles keine Raketenwissenschaft.
Es gibt verschiedene Sachkundenachweise.
Der sog. 20/40-Nachweis ist erforderlich um Hunde auszuführen, die mindestens 20kg wiegen oder 40 cm groß sind. Dieser Nachweis kann durch einen anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle, oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
Der Sachkundenachweis für Hunde i.S.d. § 10 LHundG kann bei Sachverständigen gem. LHundG NRW abgelegt werden. Eine Übersicht der Landessachverständigen findest Du hier.
Dann gibt es noch den Nachweis zum Führen von sog. gefährlichen Hunden i.S.d. § 3 LHundG. Die Sachkunde zum Führen von „gefährlichen Hunden“ kannst Du ausnahmslos beim Veterinäramt ablegen.
Die Sachkundeprüfung in NRW umfasst mindestes 30 Multiple-Choice Fragen, rund um das Thema Hund. Es müssen mindestens 2/3 der Fragen richtig beantwortet werden. Es gibt einen Fragenkatalog der Stadt Köln, mit dem Du Dich sehr gut auf die Prüfung vorbereiten kannst. Den Fragenkatalog findest Du hier. Dieser umfasst 120 Fragen und schafft eine gute Basis, um den Test zu bestehen. Darüber hinaus solltest Du dich mit allgemeinen Fragen zum Thema Haltung, Training, Ernährung und Krankheiten auseinandersetzen. Denn der Veterinärtierarzt kann auch eigene Sachfragen stellen.
Ich rate zudem dringend zur Lektüre des Landeshundegesetzes NRW, sowie des TierschutzG.
Wenn Du mehr als 2/3 falsch beantwortet hast – keine Panik! In der Regel geht der Veterinär dann nochmal in ein Einzelgespräch, in dem Du Deine Antworten erklären und darlegen kannst. Denn unter uns: Einiges kann man durchaus auch anders sehen!
Übrigens sachkundig im Sinne des Gesetzes (Landeshundegesetz NRW) sind beispielsweise auch Jäger und Polizeihundeführer. Dies kann aber die Durchführungsverordnung der Gemeinde wiederum anders sehen.
Auch die Kosten für den Sachkundenachweis können, je nach Gemeinde, variieren. In Essen wird für den Sachkundenachweis z.B. eine Gebühr von 40 € berechnet.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.
Also nicht lange überlegen. Ran an die Fragen und los geht’s.
Gibt es ein Mindestalter wenn man den großen Sachkundenachweis machen möchte?
Das Mindestalter zum Führen gefährlicher Hunde beträgt 18 Jahre (§ 5 Abs. 4 S2 LHundG NRW). Liebe Grüße
Guten Tag die frage ist wie lange ist der Sachkundenachweiß für Anlage Hunde gültig
Die Sachkunde muss in NRW nur einmal erworben werden. Liebe Grüße
Hallo,
leider ist der Link nicht mehr aktuell und der Fragebogen der Stadt Köln nicht aufzufinden.
Gibt es eine alternative?
Vielen Dank im Voraus!
LG
Berdan
Hallöchen, leider funktioniert der link für den Fragenkatalog für den Sachkunde Test für Anlage 3 Hunde also gefährliche Hunde nicht. Gibt es da noch einen anderen link oder Seite wo ich den finden kann ? Liebe Grüße Sonja Plicht
Vielen Dank für den Hinweis. der Artikel wurde aktualisiert. Liebe Grüße
Der Link zu den Fragen funktioniert nicht
Vielen Dank für den Hinweis. Der Artikel wurde aktuakisiert. Liebe Grüße
Vielen Dank für den Hinweis. Der Artikel wurde aktualisiert. Liebe Grüße