Du wünschst Dir einen Listenhund? Ein Überblick über die wichtigsten Infos!

von | Jan 23, 2020 | 0 Kommentare

Hier erfährst Du alles über wichtige erste Schritte.

Willst du einen Listenhund zu Dir holen, gibt es im Vorfeld einiges zu bedenken.

In vielen deutschen Bundesländern stehen bestimmte Rassen auf einer gesetzlichen Liste. Für diese Rassen gelten besondere Bestimmungen bezüglich Anschaffung und Haltung.

Welche Rassen zu den sogenannten Listenhunden zählen und welche Auflagen es zu beachten gibt, ist in dem jeweiligen Landeshundegesetz des Landes, den Verwaltungsvorschriften, sowie in den ordnungsbehördlichen Verordnungen der Gemeinde geregelt. Jeder Hundehalter sollte mal einen Blick in diese Gesetze werfen, da hier auch allgemeine Verhaltenspflichten für Nicht-Listenhundehalter aufgeführt sind.

Wir verschaffen dir einen ersten Überblick am Beispiel Nordrhein-Westfalen:

In NRW gelten folgende Hunderassen als „gefährliche Hunde“ im Sinne des Gesetzes:
Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander, sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

„Gefährliche Hunde“ heißt hier, dass für die oben genannten Hunderassen eine Gefährlichkeit per se vermutet wird und deswegen besondere Anforderungen an Halter und Haltung gestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen in Deiner Person erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • Nachweis der erforderliche Zuverlässigkeit – polizeiliches Führungszeugnis
  • In der Lage sein einen Hund sicher zu führen
  • Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
  • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Chip)

Die Adoption eines Listenhundes bedarf eines besonderen privaten Interesses (z.B. zum Schutz des befriedeten Besitztums) oder – der sicherlich häufigere Fall – eines öffentlichen Interesses.

Das bedeutet: Du darfst einen Listenhund ausschließlich aus dem Tierheim oder Tierschutz zu Dir holen. Nur dann ist ein öffentliches Interesse gegeben. Das Züchten und Verkaufen, oben genannter Rassen, ist illegal und wird geahndet. Der Hund wird von den Behörden eingezogen und ins Tierheim verbracht.

Auch ein tatsächlicher Listenhund, der unter einem anderem Rassenamen verkauft oder gemeldet wird, ist illegal angeschafft, wenn er von privat kommt. Entscheidend ist nicht welche Rasse im Impfpass steht, sondern die phänotypische Einordnung durch das zuständige Veterinäramt. Dies gilt auch, wenn Du den Hund aus einem Bundesland holst, wo es keine Rassebestimmungen gibt.

Übrigens: Wenn Du jetzt denkst, dann führe ich einfach einen Hund aus dem Ausland ein – schlechte Idee. Denn das Importieren einer der o.g. Rassen nach Deutschland ist generell verboten und hat entsprechende Konsequenzen. Und wie sonst auch, schützt hier Nichtwissen vor Strafe nicht. Nur, dass der Leidtragende in dem Fall Dein Hund ist.

Besser: Informiere Dich vorab, ob es in Deinem Bundesland eine Rasseeinschränkung gibt und schau Dich gegebenenfalls in den örtlichen Tierheimen nach einem netten Begleiter um.

Hast Du nun einen passenden Kandidaten gefunden und erfüllst die oben genannten Voraussetzungen, gibt es vorab noch ein paar Kleinigkeiten zu klären:

  • Deine Wohnung/ Dein Haus muss ausbruchsicher sein und je nach Land eine Kennzeichnung erhalten, dass sich dort ein gefährlicher Hund aufhält – kotrolliert wird dies in der Regel (in einem kurzen Besuch), vom zuständigen Ordnungsamt
  • Bei einer Wohnung muss der Balkon entsprechend gesichert sein
  • Bei einem Haus muss der Garten ausbruchsicher eingezäunt werden

Im Einzelnen unterscheiden sich die o.g. Voraussetzungen stark von Gemeinde zu Gemeinde.

Bevor Du nun deinen Liebling aus dem Tierheim nach Hause holen kannst gehe nochmal folgende Checkliste für Deinen Antrag beim Ordnungsamt durch:

  • polizeiliches Führungszeugnis beantragt
  • Sachkundenachweis
  • Wohnung oder Haus den Auflagen angepasst
  • besondere Haftpflichtversicherung abgeschlossen

Sind alle Voraussetzungen erfüllt wird das Ordnungsamt Dir eine Haltererlaubnis erteilen.
Mit dieser Erlaubnis steht Deiner Adoption nun nichts mehr im Wege.

Das ganze Prozedere kann durchaus mal bis zu 6 Wochen dauern. Nutze die Zeit im Tierheim, um Dich mit Deinem neuen Familienmitglied vertraut zu machen. Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude 😀

Zu Hause angekommen, geht es weiter mit Anforderungen an Dich und Deinen besonderen Hund:

  • Es gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht
  • In einigen Bundesländern kann mittels eines Wesenstests die Ungefährlichkeit für Deinen Hund nachgewiesen werden, so dass die Maulkorb- und Leinenpflicht entfällt.
  • Ggf. erhöhte Besteuerung
  • Ausführen von zwei Listenhunden gemeinsam ist generell verboten

Beachte: in jedem Bundesland gibt es andere Reglungen und Voraussetzungen. Schau in das entsprechende Landeshundegesetz und informiere Dich bei den entsprechenden Behörden. Auch die örtlichen Tierheime helfen Dir gerne weiter.

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